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Neue Kollektenordnung

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung. Hier erfahren Sie, was Kollekten sind und was sich ändert …

Was sind Kollekten?

Kollekten sind freiwillige Gaben, die am Ende eines Gottesdienstes eingesammelt werden. Mit dem Geld werden kirchliche Aufgaben und Projekte außerhalb der eigenen Kirchengemeinde, aber auch Projekte der eigenen Gemeinde unterstützt. Sie sind eine Form der Hilfe von Christen untereinander. Schon in der Bibel wird von der Praxis berichtet, durch Geldsammlungen Gemeinden in Not zu unterstützen. Für den Apostel Paulus drückt sich darin vor allem die Liebe zu Gott und die Liebe zum Nächsten aus. Denn alle gute Gabe kommt von Gott. Er ist der Geber. Indem wir von unserem Geld abgeben, geben wir etwas zurück, was Gott uns schenkt. Kollekten und Spenden sind deshalb auch ein Ausdruck von Dankbarkeit. Darum haben sie auch ihren Platz im Gottesdienst.

Die „alte“ Kollektepraxis

… bestand aus sog. Pflichtkollekten, die vorab von der Landeskirche festgelegt waren und sog. freien Kollekten, deren Zweck der Kirchenvorstand bestimmte. Jeder Betrag wurde unmittelbar eingezahlt und an den Empfänger weitergeleitet. Dieses Abrechnungsverfahren war äußerst aufwändig und teuer. Manchmal waren vier bis fünf Personen mit einem Betrag beschäftigt.

Die neue Kollektenordnung …

… soll das Abrechnungsverfahren vereinfachen und den Kirchenvorständen die Möglichkeit geben, mehr als bisher eigene Projekte und Zwecke zu bestimmen.

Künftig gibt es pro Kalenderjahr nur noch 10 „Pflichtkollekten“, also Kollekten, deren Zweck durch die Landeskirche vorab festgelegt sind. Dazu gehören z.B. die Kollekte für die Aktion Brot-für-die-Welt am 1. Advent und die Kollekte für den Verein Ausbildungshilfe in den Konfirmationsgottesdiensten.

Über die Verwendung aller übrigen Kollekten entscheidet der Kirchenvorstand.

Allerdings müssen von den Kollekten im Gottesdienst 15% an die Landeskirche abgeführt werden. Diese 15% fließen in einen Kollektentopf, aus dem landeskirchliche Initiativen und Einrichtungen gefördert werden, die sich darum bewerben.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kollekten bei Trauungen, Andachten oder Musikalischen Vespern.

Der Kirchenvorstand der Stadtkirchengemeinde hat beschlossen, die Praxis von zwei Kollekten am Ausgang des Gottesdienstes – eine für die eigene Gemeinde und die andere für einen Zweck außerhalb unserer Gemeinde – beizubehalten.

Von beiden Beträgen werden jedoch künftig jeweils 15% an die Landeskirche weitergeleitet.